Infoseite zum Kfz-Verbandskasten 13164 ("Erste Hilfe Koffer")
DIN 13164: Kfz-Verbandkasten
Was regelt die DIN13164 ?
Was regelt die DIN-Norm 13164 genau?
Die DIN 13164 regelt die Anforderungen an den “Kfz-Verbandskasten”, welcher in Kraftfahrzeugen verpflichtend mitgeführt werden muss,
Die DIN Norm Nr. 13164 gilt für den umgangssprachlich als “Kfz-Verbandskasten” bzw. “Erste-Hilfe-Koffer” bezeichneten Verbandskasten für Kraftfahrzeuge, welcher auch gem. Straßenverkehrsordnung (StVZO) vorgeschrieben ist.
Seit 2014 dürfen nur noch Verbandskästen verkauft werden, die der DIN 13164 entsprechen. Nach einschlägigen Regelungen der StVZO genügen alle Verbandskästen, die den Zweck der Erste Hilfe erfüllen, weshalb auch vor dem Jahr 2014 verkaufte Verbandskästen weiterhin genutzt werden dürfen, sofern hier das Haltbarkeitsdatum nicht überschritten ist.
Von der Mitführpflicht ausgenommen sind Krafträder (bspw. Motorräder), Krankenfahrstühle (bspw. Rollstuhl) sowie Zug- oder Arbeitsmaschinen in landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieben. Daher muss der Verbandskasten grundsätzlich auch beim Quad mitgeführt werden, ebenso in Omnibussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen (über 22 Plätze sind zwei Verbandskästen Pflicht!).
Weiterführende, detaillierte Infos zum Kfz-Verbandkasten nach DIN13164 können Sie hier kostenlos herunterladen:
Wer muss ihn mitführen?
Wer muss den Kfz-Verbandkasten mitführen?
Alle Kraftfahrzeuge müssen einen Kfz-Verbandkasten mitführen, der der Normierung nach DIN 13164 entspricht, vollständig und noch haltbar ist. Die verpflichtende Wirkung wird auch in der Straßenverkehrsordnung (StVZO) festgelegt und ein Fehlen wird mit einem Bußgeld geahndet. Jedoch gibt es auch hier Ausnahmen und Zusätze.
- Pflicht zum Mitführen besteht u.a. beim PKW u. LKW
- Ebenso verpflichtend bei Bussen mit bis zu 22 Fahrgastplätzen
- In Bussen mit mehr als 22 Fahrgastplätzen ist ein zweiter Verbandkasten mitzuführen
Wie viele Verbandkästen?
Wie viele Verbandkästen sind gesetzliche Pflicht?
Die DIN13169 regelt auch die Anzahl der benötigten Verbandmaterialien und Verbandkästen in Ihrem Betrieb. Aus der Staffelung geht hervor, welche Erste-Hilfe-Ausstattung für Ihr Unternehmen rechtlich vorgeschrieben ist.
In gewerblichen bzw. industriellen Betrieben gibt es strenge gesetzliche Regelungen zum Erste-Hilfe-Material sowie klar definierte, genormte Angaben zur Füllmenge, Inhalte in Art und Menge
Es wird unterschieden zwischen zwei Arten von Verbandkästen: Kleiner Verbandkasten (DIN 13157) und großer Verbandkasten (DIN 13169).
Ebenso werden Betriebe in drei Gruppen unterteilt: Verwaltung und Handel, Herstellung und Verarbeitung sowie Baustelle und baustellenähnliche Einrichtungen. Die genaue Anzahl und Staffelung können Sie aus der folgenden Seite entnehmen:
Eine ausführliche Auflistung aller Branchen mit Infos zur Anzahl der benötigten Verbandmaterialien können Sie hier gratis downloaden:
Was muss drin sein?
Welche Inhalte sind bei DIN13164 vorgeschrieben?
In der DIN 13164 sind die Inhalte und Mengen genau vorgeschrieben, welche im Verbandkasten bzw. Verbandbehältnis beinhaltet sein müssen:
Die Inhalte bestehen u.a. aus
- Heftpflaster, Wundpflaster, Fingerverbände, Fingerkuppenverband, Pflasterstrips, Verbandpflaster
- Verbandtuch, Augenkompresse, Wundkompressen, Fixierbinden, Sofort-Kältekompresse
- Dreiecktücher, Rettungsdecke, Mundschutzdecke, Mundschutztücher
- Einmalhandschuhe, Erste-Hilfe-Schere, Folienbeutel und eine Anleitung zur Ersten Hilfe.
Eine detaillierte Übersicht mit allen weiterführenden Angaben, Maße und Mengen finden Sie in der Ratgeber-Checkliste DIN 13164 (PDF), welche Sie kostenlos als PDF herunterladen können.
Für welche Branchen?
Für welche Branchen ist die DIN13169 maßgebend?
Die DIN 13169 ist nicht an spezielle Branchen gebunden, sondern unterscheidet in drei verschiedene Arten von Betrieben:
- Verwaltungs- und Handelsbetriebe
- Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe
- Baustellen u. baustellenähnl. Betriebe
Menge, Art und Inhalt der Verbandkästen richten sich maßgeblich danach, in welchen der drei Bereiche der Betrieb zuzuordnen ist und nach Anzahl der Personen vor Ort. Zwei kleine Verbandkästen (DIN13157) ersetzen einen großen Verbandkasten (DIN13169).
Zudem sind gemäß Arbeitsstätten-Richtlinien weitere Zusätze zu beachten. So ist etwa bei Tätigkeiten im Außendienst bei Einsatzfahrzeugen oder Werkstättenwagen der übliche Kfz-Verbandkasten nach DIN 13164 mitzuführen und kann als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
Je nach Beurteilung der Gefährdung im jeweiligen Betrieb können zudem medizinische Geräte oder weitere Hilfsmittel notwendig sein, wie bspw. Beatmungsmaske, Sauerstoffmaske, Sauerstoffflasche, Defibrillator oder neutralisierende Stoffe bzw. Gegenmittel im Falle von Vergiftungen.
Bezugsmöglichkeiten
Wo erhalte ich den Kfz-Verbandkasten nach DIN13164?
Den Verbandkasten mit Inhalt nach DIN 13164 können Sie sowohl in Apotheken, als auch in ausgewählten Warenhäusern erwerben.
Auch online kann dieser bestellt werden. Es wird empfohlen darauf zu achten, dass die entsprechende DIN Norm vermerkt ist und die Produkte idealerweise aus Deutschland stammen, da hier zumeist qualitative Unterschiede feststellbar sind.
Einen allen Regelungen der DIN13164 u. StVZO (Straßenverkehrsordnung) entsprechenden Verbandkasten können Sie günstig z.B. im Shop des Unternehmens Christiansen Medizintechnik erwerben, welches als Vorreiter der Branche gilt und seit 1932 zahlreiche deutsche Apotheken und Warenhäuser beliefert.
Dieser Verbandkasten erfüllt alle Anforderungen des pflichtmäßigen Mitführens bei PKW, Bussen bis zu 22 Fahrgästen, Quads und weiteren Fahrzeugen. Der Inhalt und das Behältnis entsprechen der DIN Norm 13164 und decken alle Punkte der entsprechenden Richtlinien.
Weitere DIN Normen
Relevante DIN Normen für Verbandkästen
Weitere für die Erste Hilfe relevante DIN Normen des Deutschen Instituts für Normung (DIN):
- DIN 13157 ✓
Normaler bzw. “kleiner Verbandkasten” mit DIN Füllsortiment
65-teilig, “Büro-Verbandkasten”, für Gewerbe, Baustelle u. Schule / Kita - DIN 13164 ✓
Kfz-Verbandkasten zum Mitführen im Fahrzeug - DIN 13167: Verbandkasten für Krafträder (keine Pflicht)
- DIN 14142 ✓ Verbandskasten für die Feuerwehr (132-teilig)
- DIN 14143 ✓ Sanitätsverbandkasten
beinhaltet Geräte zur Schockbekämpfung, Aussaugen der Luftwege u. längergehende Beatmung für geschultes Sanitätspersonal für Löschgruppenfahrzeuge u. Rüstwagen. Norm inzwischen zurückgezogen, Zugriff auf andere DIN gängige Praxis. - DIN 13160: Sanitätstaschen gem. BBK für den Einsatz im Katastrophenschutz (KatS). Wurde mittlerweile ersatzlos zurückgezogen, die Ausstattungsliste des BBK wird jedoch weiterhin genutzt.
Kindergärten & Schulen:
Kindergärten und Schulen sind verpflichtet, bei Wanderungen, Studienfahrten, Sportveranstaltungen außerhalb der Sporthalle und sonstige Ausflüge bzw. Schullandheime eine geeignete Erste-Hilfe-Ausstattung mitzuführen.
Da hierfür keine gesonderte Norm vorgeschrieben ist wird die Sanitätsumhängetasche (DIN13160) als Möglichkeit empfohlen. Da dessen Inhalt für Ersthelfer nicht ausgelegt ist gibt es neuere Publikationen mit abweichenden Empfehlungen
Erste Hilfe: Weitere Infos
Ergänzende “Erste Hilfe” Infos
Kfz-Verbandkasten: Fragen und Antworten (FAQ)
Haltbarkeit von Verbandmaterial
Die Haltbarkeit von Verbandmaterial beträgt meist je nach Hersteller zwischen 5 und 20 Jahren. Diese sollte regelmäßig überprüft werden und bei Ablaufen sollten die entsprechenden Bestandteile ausgetauscht werden. Hierfür muss nicht der gesamte Verbandskasten ersetzt werden. Es genügt, die jeweils abgelaufenen Inhalte zu ersetzen. Diese können auch separat und kostengünstig als Nachfüllset oder einzeln online, in Apotheken oder gut sortierten Warenhäusern erworben werden. Es wird empfohlen, auf Produkte deutscher Hersteller mit entsprechender Normierung (DIN) zuzugreifen.
Veranstaltungen & Events
Offiziell zwar nicht vorgeschrieben, beauftragen viele Veranstalter dennoch eine Sanitätsorganisation im jeweiligen Landkreis zur Betreuung des Events und zur Sicherheit der Gäste. Je nach Größe beurteilen die Fachleute, wie viele Sanitäter anwesend sein müssen und z.B. ob ein Notarzt oder Rettungswagen bereitgestellt werden soll. Die Kosten hierfür trägt der Veranstalter. Veranstalter kann sowohl eine Eventagentur sein als auch ein Zusammenschluss von privaten Personen, wie es etwa bei einem schulischen Abiball/Abschlussball oder einer Hochzeit der Fall ist. Die Sanitäter selbst arbeiten hier meist ehrenamtlich. Die Beauftragung einer Sanitäterorganisation entbindet nicht von gesetzlichen Vorgaben zum Vorhandensein eines Verbandkastens.
Erste Hilfe im Überblick:
Ausführliche, detailierte und wegweisende Infos für den Erste-Hilfe-Fall zu Hause, in der Firma, in der Schule oder während der Freizeit finden Sie auf der folgenden Seite des Deutschen Roten Kreuzes (DRK). Dort finden Sie klare Anweisungen zum Verhalten und Erste-Hilfe-Maßnahmen in Notfallsituationen, bei Unfällen und akuten Erkrankungen:
- Erste-Hilfe: Tipps & Maßnahmen (DRK)
Deutsches Rotes Kreuz, externer Link
Wie viele Verbandkästen sind Pflicht?
Quelle: Pflastershop24.de (“Wie viele Verbandkästen sind Pflicht?“, Stand: 10/2019)
Bezugsquellen & Produkte
Die nachfolgenden Produkte entsprechen den jeweiligen DIN Normen und erfüllen die gesetzliche Pflicht.

für Kraftfahrzeuge, Inhalt nach DIN 13164

Inhalte nach 13169

Inhalte nach 13169

Inhalte nach DIN13169

Erste Hilfe für Büro, Schule, Kita

für Büro, Schule, Baustelle uvm.

als praktische Tasche

für Kindertagesstätten (Kita)